
Der Fremdsprachenkorrespondent besitzt Kenntnisse über die wirtschaftlichen, politischen, geographischen und kulturellen Verhältnisse des eigenen, wie auch des Zielsprachenlandes. In der Muttersprache und in der Zielsprache verfügt er über sichere Kenntnisse der Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung und des Fachwortschatzes.
Er kann in der Zielsprache selbständig Geschäftsbriefe abfassen sowie Briefe umfangreicheren und schwierigeren Inhaltes nach gegebenen Stichworten formulieren, Geschäftskorrespondenz und sonstige wirtschafts- und unternehmensbezogene Texte übersetzen.
Voraussetzung für die Teilnahme an einem solchen Kurs sind mindestens 6 Jahre Schulenglisch.
Folgende Bereiche sind u. a. Bestandteil der Ausbildung:
• Förderung der Ausdrucksfähigkeit
• Telefongespräche je nach Geschäftsfall
• Schriftliche Wiedergabe eines fremdsprachlichen Textes in die deutsche
Sprache
• Übersetzung von Texten aus Wirtschaft, Politik, Handel und Verkehr
